Verbandsvorsteher / Vorstand

Organe des Verbandes gemäß § 3 der Verbandssatzung sind:

  • die Verbandsversammlung und
  • der Verbandsvorsteher

 

Die Verbandsversammlung, als oberstes Organ des Zweckverbandes, besteht aus den Bürgermeistern bzw. ihren Vertretern oder Beauftragten der verbandsangehörigen Städte und Gemeinden.

Zusätzlich zu den Organen wird durch die Verbandsversammlung ein Verbandsvorstand gewählt, welcher sich wie folgt zusammensetzt:

Name Vorname Position Amt
Grüschow Christian Verbandsvorsteher Bürgermeister der Stadt Bützow
Anders Holger 1. Stellvertreter Bürgermeister der Stadt Laage
Harloff Hans-Georg 2. Stellverteter Bürgermeister der Gemeinde Rühn
Körting Thomas Vorstandsmitglied Bürgermeister der Gemeinde Groß Schwiesow
Griese Björn Vorstandsmitglied Bürgermeister der Stadt Warin
Ober-Sundermeier Henrik Vorstandsmitglied 1. stellv. Bürgermeister der Gemeinde         Dobbin-Linstow
Toparkus Ralf Vorstandsmitglied Bürgermeister der Gemeinde Kuhlen-Wendorf