Trinkwassergebühren vom 01.01.2014 bis 31.12.2017

      ab 01.01.2014
Mengengebühr   EUR / m3 1,85
       
Grundgebühren      
Q3 in m3/h Qn in m3/h    EUR / Monat
 Q3 4,0  Qn bis 2,5    9,00
 Q3 10,0  Qn bis 6,0    22,50
 Q3 16,0  Qn bis 10,0   36,00
 Q3 25,0  Qn bis 15,0    56,25
 Q3 40,0  Qn bis 30,0    90,00
 Q3 63,0  Qn bis 50,0    141,75
 Q3 100,0  Qn bis 60,0    225,00
  Q3 250,0  Qn bis 150,0    562,50

ohne Messeinrichtung:  siehe § 3(1) der Gebührensatzung für die Wasserversorgung

 

Q3 = Dauerdurchfluss des Wasserzählers nach MID (Measuring Instruments Directive, europäische Messgeräterichtlinie)

Qn = Nenndurchfluss des Wasserzählers nach EWG (Richtlinie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft)


Die Trinkwassergebühren beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von zurzeit 7 %.

Der Verband stellt für vorübergehende Zwecke auf der Grundlage gesonderter vertraglicher Vereinbarungen Standrohre gegen Erstattung der Kosten bereit.

Weitere Einzelheiten sind der Gebührensatzung für die Wasserversorgung in der gültigen Fassung zu entnehmen.