Abwassergebühren vom 01.01.2020 bis 31.12.2021
Zentrale Schmutzwasserbeseitigung, Benutzungsgebühr A
Grundgebühr A:
Die monatlich zu entrichtende Grundgebühr beträgt für das Verbandsgebiet EUR 9,20 je Wohneinheit.
Mengengebühr A:
Zusätzlich zu der monatlichen Grundgebühr ist eine Mengengebühr zu entrichten, die sich der Höhe nach der Menge des eingeleiteten Abwassers bemisst, welche der gemessenen Trinkwassermenge entspricht.
Die Höhe der Mengengebühr für das Verbandsgebiet beträgt:
ab 01.01.2020 -- 2,90 EUR/m³ Trinkwassermenge.
Für stark verschmutztes Abwasser wird weiterhin, gemessen am chemischen Sauerstoffbedarf, ein Zuschlag auf die allgemeine Mengengebühr erhoben.
Zentrale Niederschlagswasserbeseitigung, Benutzungsgebühr B
Für Niederschlagswasser wird eine Gebühr von 0,67 EUR/m² und Jahr für bebaute und/oder befestigte angeschlossene Grundstücksfläche erhoben.
Dezentrale Schmutzwasserbeseitigung, Benutzungsgebühr A
Für die Entsorgung und Reinigung von Fäkalschlamm aus Grundstückskläranlagen und das gesammelte Abwasser aus abflusslosen Abwassergruben wird folgende Gebührenstruktur angewendet:
ab 01.01.2020 | ||
Grundgebühr A (für Kleinkläranlagen und Sammelgruben) | 4,50 EUR | je Monat und Wohneinheit |
Mengengebühr A (bei abflusslosen Sammelgruben) | 9,30 EUR | je m3 Trinkwassermenge |
Mengengebühr B (Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen) | 24,95 EUR | je m3 abgefahrener Menge |
Zuschlaggebühr C (für Sonn- und Feiertage) | 91,47 EUR | je m3 je Sonderabholung |