Abwassergebühren vom 01.01.2020 bis 31.12.2021

Zentrale Schmutzwasserbeseitigung, Benutzungsgebühr A

Grundgebühr A:
Die monatlich zu entrichtende Grundgebühr beträgt für das Verbandsgebiet EUR 9,20 je Wohneinheit.

Mengengebühr A:
Zusätzlich zu der monatlichen Grundgebühr ist eine Mengengebühr zu entrichten, die sich der Höhe nach der Menge des eingeleiteten Abwassers bemisst, welche der gemessenen Trinkwassermenge entspricht.

Die Höhe der Mengengebühr für das Verbandsgebiet beträgt:

  ab 01.01.2020 --  2,90 EUR/m³ Trinkwassermenge.

Für stark verschmutztes Abwasser wird weiterhin, gemessen am chemischen Sauerstoffbedarf, ein Zuschlag auf die allgemeine Mengengebühr erhoben.


Zentrale Niederschlagswasserbeseitigung, Benutzungsgebühr B

Für Niederschlagswasser wird eine Gebühr von 0,67 EUR/m² und Jahr für bebaute und/oder befestigte angeschlossene Grundstücksfläche erhoben.


Dezentrale Schmutzwasserbeseitigung, Benutzungsgebühr A

Für die Entsorgung und Reinigung von Fäkalschlamm aus Grundstückskläranlagen und das gesammelte Abwasser aus abflusslosen Abwassergruben wird folgende Gebührenstruktur angewendet:

  ab 01.01.2020  
Grundgebühr A (für Kleinkläranlagen und Sammelgruben) 4,50 EUR je Monat und Wohneinheit
Mengengebühr A (bei abflusslosen Sammelgruben) 9,30 EUR je m3 Trinkwassermenge
Mengengebühr B (Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen) 24,95 EUR je m3 abgefahrener Menge
Zuschlaggebühr C (für Sonn- und Feiertage) 91,47 EUR je m3 je Sonderabholung