WAZ 2018 - WAZ senkt die Schmutzwassergebühren
Pressemitteilung vom 07.12.2017
Die Verbandsversammlung des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Güstrow-Bützow-Sternberg fasste auf ihrer Sitzung am 06.12.2017 weitreichende Beschlüsse. Da zum 31.12.2017 die Kalkulationszeiträume sämtlicher Gebühren auslaufen, wurden neue Kalkulationen notwendig, die dann für 2 Jahre, vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2019, gelten.
Im Trinkwasserbereich ist nach vier Jahren Gebührenstabilität eine moderate Gebührenerhöhung unumgänglich. Die vom Land zum 01.01.2016 beschlossene Verdoppelung des Was-serentnahmeentgeltes von 5 Cent/m³ auf 10 Cent/m³ verursacht jährliche Mehrkosten beim WAZ in Höhe von 160 TEUR, die in der vergangenen Kalkulationsperiode nur durch den Einsatz ungeplanter Mehreinnahmen aus Mehrmengen der Vorjahre kompensiert werden konn-ten. Ab dem 01.01.2018 ist dies jedoch nicht mehr möglich, so dass die Mengengebühr von derzeit 1,85 Euro/m³ auf 1,90 Euro/m³ erhöht werden muss. Bei den Grundgebühren wirken sich die aktuell notwendigen Investitions- und Sanierungsaufwendungen im Trinkwasserbereich belastend aus. Die monatliche Grundgebühr für den kleinsten Zähler steigt von 9,00 Euro auf 10,00 Euro. Für einen Vier-Personen-Haushalt ergibt sich daraus insgesamt eine jährliche Mehrbelastung von circa 18 Euro.
Im Schmutzwasserbereich kann aufgrund des Einsatzes ungeplanter Mehreinnahmen aus Mehrmengen der Vorjahre die Mengengebühr von derzeit 3,20 Euro/m³ auf 2,66 Euro/m³ gesenkt werden. Die entsprechende monatliche Grundgebühr bleibt konstant bei 9,20 Euro/Wohneinheit. Für einen Vier-Personen-Haushalt ergibt sich insgesamt eine jährliche Entlastung um circa 65 Euro.
Der Verbandsvorsteher, Christian Grüschow, bewertet die Gebührenveränderungen wie folgt: „Das bedeutet, dass für alle Kunden, deren Grundstücke an die zentrale Schmutzwasseranlage angeschlossen sind, die Jahresbelastung aus Trink- und Schmutzwassergebühren zum 01.01.2018 um rund 47 Euro sinkt. Das gilt für 72 % der Einwohner im Versorgungsgebiet.“
Die Gebühren für die Niederschlagwasserentsorgung bleiben in den nächsten 2 Jahren unverändert bei 0,67 Euro/m². Auch die Gebühren für die Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Gruben bleiben stabil bei 9,00 Euro/m³ für die Mengengebühr und 4,50 Euro/Monat für die Grundgebühr.
Die Kalkulation der Mengengebühr für die Entsorgung des Abwasser-/Schlammgemisches aus nichtöffentlichen Kleinkläranlagen ergibt nach vierjähriger Stabilität eine moderate Steigerung von derzeit 17,00 Euro/m³ auf 19,48 Euro/m³. Für einen Musterhaushalt mit einer abzufahrenden Menge von durchschnittlich 1,4 m³ pro Jahr ergibt sich daraus eine jährliche Mehrbelastung von 3,47 Euro. Ursache für die Gebührenerhöhung ist die sinkende Menge aufgrund der fortschreitenden Umrüstung der mechanischen Kleinkläranlagen auf biologische Kleinkläranlagen, bei steigenden Transport- und gleichbleibenden Vorhaltekosten.
Der Investitions- und Sanierungsplan 2018 hat einen Wertumfang von insgesamt 3,04 Mio. Euro, wobei 40 % im Bereich Trinkwasser ausgegeben werden. Neben allgemeinen Sanierungen der Trinkwasseranlagen liegen die Schwerpunkte im kommenden Jahr bei der Umstellung der Rohwasserbelüftung im Wasserwerk Laage auf technischen Sauerstoff (100 TEUR), beim Neubau von drei Versorgungsbrunnen in Borkow, Göllin und Mierendorf (330 TEUR) sowie bei der Erneuerung von Luftfiltern in den Reinwasserbehältern der Wasserwerke Kaarz, Jürgenshagen und Breesen (50 TEUR).
Im Abwasserbereich wird es im Jahr 2018 neben allgemeinen Sanierungen der Pumpwerke und Kläranlagen Vorbereitungen für eine gemeinsame Maßnahme mit dem Straßenbau in der Gartenstraße in Laage geben, die in 2019 realisiert wird (159 TEUR). Mit 248 TEUR ist die Sanierung der mechanischen Vorreinigung auf der Kläranlage Charlottenthal am kostenintensivsten. Dort wird auch die Brauchwasseranlage für 55 TEUR saniert und erweitert. Der bereits für 2017 beschlossene Neubau der Kläranlage Borkow wird im kommenden Jahr baulich umgesetzt.
Neben den vorgenannten Beschlüssen zum Wirtschaftsjahr 2018 wählte die Verbandsversammlung zwei neue Mitglieder in den Vorstand. Das Amt Laage wird nunmehr durch den Bürgermeister der Stadt Laage, Herrn Holger Anders, vertreten, der auch die Funktion des Ersten Stellvertreters des Verbandsvorstehers übernimmt. Für das Amt Sternberger Seenlandschaft wird zukünftig der Bürgermeister der Gemeinde Kuhlen-Wendorf, Herr Ralf Toparkus, im Vorstand mitwirken. Er folgt damit auf Herrn Jochen Gülker, der nach 13 Jahren aktiver Vorstandsarbeit in den Ruhestand wechselt.
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