Informationen zur Mehrwertsteuersenkung

Der Gesetzgeber hat entschieden, im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Corona-Krise, die Umsatzsteuer temporär vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 abzusenken. Der volle Umsatzsteuersatz wird dabei von bisher 19 % auf 16 %, der verminderte von 7 % auf 5 % gesenkt.

Davon profitiert auch die Trinkwasserversorgung, die dem verminderten Steuersatz unterliegt. Der Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband Güstrow-Bützow-Sternberg wird diese temporäre Umsatzsteuerreduzierung vollständig an seine Kunden weitergeben.

Der gesenkte Umsatzsteuersatz für Trinkwasser wird in den jeweiligen Jahresverbrauchsabrechnungen der Kunden berücksichtigt. Sie müssen nicht von sich aus aktiv werden. Die in den erstellten Gebühren- und Vorauszahlungsbescheiden ausgewiesenen Abschläge bleiben weiterhin gültig.

Die Abwasserentsorgung unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Die Abwassergebührensätze bleiben deshalb unverändert.