WAZ verdoppelt ab 2020 die Investitionen

Die Verbandsversammlung des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Güstrow-Bützow-Sternberg fasste auf ihrer Sitzung am 27.11.2019 weitreichende Beschlüsse. Mit dem Vertragspartner EURAWASSER Nord GmbH wurden Leistungen und Preise für die kommenden fünf Jahre vereinbart. Im Vergleich zu den letzten Jahren werden sich die Investitionen verdoppeln. Konkret steigen die jährlichen Ausgaben von ca. 3,5 Mio. Euro auf 7 Mio. Euro. Mit der Anpassung beugt der Zweckverband einem Sanierungsstau vor und sichert nachhaltig den Substanzerhalt der wasserwirtschaftlichen Anlagen.

Im Bereich Trinkwasser liegt der Schwerpunkt in den nächsten Jahren auf der Umsetzung der Trinkwasserkonzeption, die eine schrittweise Ablösung von sanierungsbedürftigen Wasserwerken und den Zusammenschluss von Versorgungsgebieten vorsieht. Im Jahr 2020 werden die Wasserwerke Zahrensdorf an Kuhlen und Siemitz an Laage für insgesamt 535 TEUR angeschlossen. Mit einem Wertumfang von 770 TEUR ist der Ersatz des Reinwasserbehälters im Wasserwerk Laage die größte Einzelmaßnahme im Bereich Trinkwasser im nächsten Jahr.

Im Bereich Abwasser liegen die zukünftigen Herausforderungen hauptsächlich in der Sanierung von Kläranlagen, die mittlerweile 25 bis 30 Jahre alt sind. In 2020 stehen der Ersatz der Kläranlage Katelbogen (384 TEUR) sowie Sanierungen auf der Kläranlage Charlottenthal (280 TEUR) an. Die größten Abwassermaßnahmen sind jedoch mit 1.075 TEUR die Mischwasserentflechtung im Unkel-Bräsig-Weg in Diekhof und mit 1.113 TEUR die Mischwasserentflechtung in der Bützower Bahnhofstraße.
Insgesamt investiert der WAZ im kommenden Jahr 7,065 Mio. Euro.

Da zum 31.12.2019 die Kalkulationszeiträume sämtlicher Gebühren auslaufen, musste die Verbandsversammlung über neue Kalkulationen entscheiden, die wiederum für 2 Jahre, vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021, gelten.

Trotz des großen Investitionsumfangs bleiben die Trinkwassergebühren stabil. Die Mengengebühr beträgt unverändert 1,85 Euro/m³ und die monatliche Grundgebühr für den kleinsten Zähler 9,00 Euro. Hier wirkt sich die positive Mengenentwicklung der letzten Jahre aus.

Dagegen werden im Abwasserbereich moderate Gebührenerhöhungen notwendig. Sowohl bei der zentralen Schmutzwassergebühr als auch bei den dezentralen Gebührenarten wirkt sich die deutliche Erhöhung der Klärschlammentsorgungskosten aus. Der Wechsel von langjähriger landwirtschaftlicher zu thermischer Entsorgung und die angespannte Marktlage verursachen eine Verdreifachung der Entsorgungspreise.

Im Schmutzwasserbereich muss die Mengengebühr von derzeit 2,66 Euro/m³ auf 2,90 Euro/m³ erhöht werden. Die entsprechende monatliche Grundgebühr bleibt konstant bei 9,20 Euro/Wohneinheit. Für einen Einfamilienhaushalt ergibt sich eine jährliche Mehrbelastung von ca. 29 Euro. Davon werden 23 Euro durch die gestiegenen Klärschlammverwertungskosten verursacht.

Auch die Mengengebühren für die dezentrale Entsorgung müssen angehoben werden. Die Grundgebühren bleiben unverändert.
Die Mengengebühr für die Entsorgung des Abwasser-/Schlammgemisches aus nichtöffentlichen Kleinkläranlagen steigt demnach von derzeit 19,48 Euro/m³ auf 24,95 Euro/m³. Für einen Musterhaushalt mit einer durchschnittlich abzufahrenden Menge von 1 m³ pro Jahr ergibt sich daraus eine jährliche Mehrbelastung von 5,47 Euro.
Bei der Mengengebühr für die Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Gruben ist eine Erhöhung des Gebührensatzes von derzeit 9,00 Euro/m³ auf 9,30 Euro/m³ notwendig. Die Mehrbelastung für einen Einfamilienhaushalt mit vier Personen liegt bei 36,00 Euro pro Jahr.

Die Gebühren für die Niederschlagwasserentsorgung sind von den Klärschlammverwertungskosten unbeeinflusst und bleiben in den nächsten 2 Jahren unverändert bei 0,67 Euro/m².

Christian Grüschow, Verbandsvorsteher des WAZ, schätzt ein: „Die mit EURAWASSER für die nächsten fünf Jahre vereinbarten Leistungen und Preise bilden eine gute Grundlage für die Entwicklung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur im Verbandsgebiet und unsere Gebührenkalkulationen“.